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Wahrscheinlich haben auch Sie in den vergangenen Wochen oder Monaten Briefe ihrer Energieversorger bekommen, in denen über Preiserhöhungen informiert wurde. Nicht selten steigen dadurch Verbrauchspreise für Gas und Strom um das Doppelte und mehr.
Um die Bürger zu entlasten, verabschiedete der Bundesrat Ende 2022 das Gesetz für Energiepreisbremsen. Was Sie wissen müssen:
Gas- und Fernwärme
Für 80 Prozent Ihres Erdgasverbrauchs zahlen Sie nur 12 Cent je Kilowattstunde (kWh), bei Fernwärme ist der Verbrauchspreis auf 9,5 Cent je kWh gedeckelt. Maßgeblich ist hier die Verbrauchsmenge aus dem Vorjahr bzw. die im September prognostizierte Verbrauchsmenge für 2023. Vereinfacht gerechnet: Wurde Ihr Erdgasverbrauch für 2023 auf insgesamt 20.000 kWh kalkuliert, dann bekommen Sie durch die Gaspreisbremse 16.000 kWh (80%) zum Preis von 12 Cent. Für den restlichen Verbrauch gilt weiterhin Ihr aktueller Tarifpreis. Mieter erhalten die Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
70 Prozent bei Gewerbetreibenden
Das Prinzip greift auch für Gewerbekunden. Nur sind es hier 70 Prozent, die zu einem Preis von 7 Cent (Erdgasverbrauch) und 7,5 Cent (Wärmeverbrauch) gezahlt werden. Maßgeblich ist hier der Jahresverbrauch aus 2021. Darüber hinaus gilt der aktuelle Tarifpreis.
Strompreisbremse
Auch bei den Stromkosten werden Bürger und Unternehmen entlastet. Für Privathaushalte sind 80 Prozent vom Vorjahresverbrauch auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh bekommen 70 Prozent zu 40 Cent, bei größeren Unternehmen (ab 30.000 kWh) sind es 70 Prozent zu 13 Cent pro kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben gleich.
Härtefallregelung für Öl, Pellets und Flüssiggas
Da auch viele Haushalte andere Energiequellen nutzen, sollen auch sie entlastet werden. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.
Die Kostenentlastungen werden ab März 2023, auch rückwirkend für Januar und Februar greifen, und gelten zunächst bis Jahresende. Eine Verlängerung bis April 2024 ist angedacht. Grundpreise sind nicht betroffen.